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Minderjährige Models: Einwilligung, Arbeitszeit, Veröffentlichung

Mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten, ist erlaubt, aber geregelt. Dieser Überblick nennt die wichtigsten Punkte für Deutschland mit Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung, und im Einzelfall sollten Sie eine Anwältin oder einen Anwalt fragen.

Vom CastTool-Team, Stand 2. November 2026

Arbeit von Kindern braucht eine Bewilligung

Das Jugendarbeitsschutzgesetz verbietet Kinderarbeit grundsätzlich. Nach § 6 kann die Aufsichtsbehörde auf Antrag Ausnahmen bewilligen, unter anderem für Film- und Fotoaufnahmen und Werbeveranstaltungen.

Für Kinder über drei bis sechs Jahre nennt das Gesetz bis zu zwei Stunden täglich zwischen 8 und 17 Uhr, für Kinder über sechs Jahre bis zu drei Stunden täglich zwischen 8 und 22 Uhr. Ohne Bewilligung darf das Kind nicht tätig werden. Planen Sie die Zeit für den Antrag also vor dem Shooting ein.

Einwilligung in die Datenverarbeitung

Fotos und Maße sind personenbezogene Daten. Nach Art. 8 DSGVO können Jugendliche bei Diensten der Informationsgesellschaft erst ab 16 Jahren selbst wirksam einwilligen, darunter müssen die Sorgeberechtigten zustimmen. Der Verantwortliche muss sich angemessen vergewissern, dass die Zustimmung wirklich von ihnen stammt. Als Beispiel wird in der Fachliteratur ein Double-Opt-in per Mail genannt.

Die Einwilligung muss konkret und informiert sein. Eine pauschale Erlaubnis für sämtliche Veröffentlichungen reicht nach der genannten Quelle nicht aus, und stillschweigende Zustimmung, etwa weil die Eltern am Set dabei sind, genügt ebenfalls nicht.

Eltern und Jugendliche einbeziehen

In der Praxis hat sich laut Ratgeber Recht ein Doppelmodell bewährt: Die Eltern willigen ein, und der oder die Jugendliche bestätigt zusätzlich, informiert zu sein und zuzustimmen. Das schafft Klarheit, auch für später.

Was auf die Website gehört

Auch mit Einwilligung gilt: Veröffentlichen Sie nur, was für die Vermittlung nötig ist. Unsere Empfehlungen, die über das Gesetz hinausgehen:

  • Profile von Minderjährigen standardmäßig nicht öffentlich führen und bewusst freischalten
  • Aus dem Suchindex heraushalten
  • Nur den Vornamen zeigen, keine Kontaktdaten, keine Schule, keinen Wohnort
  • Standortdaten aus Fotos entfernen
  • Einwilligungen mit Datum und Inhalt speichern und auf Widerruf reagieren können

In CastTool läuft die Elternfreigabe per Mail-Link. Profile unter 18 sind standardmäßig nicht öffentlich und nie im Suchindex. Mehr zum Model-Portal

Quellen

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